Freitag 15. Mai 2009 von admin
NPD Fraktion im Kreistag des Burgenlandkreises
Untere Hauptstraße 9
06636 Laucha
Laucha, den 15.05.2009
An den Innenausschußvorsitzenden
Schönburger Straße 41 ,
06618 Naumburg
Antrag an den Innenausschuß zu seiner Sitzung am 11.06.2009
Betr. Aufforderung des Kreistages an Herrn Gotthard Scholz (Fraktion-die Linke) in Bezug der Niederlegung seines Kreistagsmandates wegen der nachgewiesenen Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes (STASI) der ehemaligen DDR.
Der Kreistag (Sitzung am 22.06.2009) möge beschließen:
Das Kreistagsmitglied Herr Gotthard Scholz aus der Fraktion „die Linke“
wird aufgefordert, sein Kreistagsmandat niederzulegen oder ruhen zu lassen.
Begründung:
Bei der Sitzung des Kreistages am 27.April 2009 wurde durch den Landrat Harri Reiche bekannt gegeben, dass Herr Gotthard Scholz ein inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gewesen ist. Aus moralischen Gründen ist es so nicht vertretbar, daß ein ehemaliger Spitzel in einem demokratisch legitimierten Gremium wie einem vom Volke gewählten Kreistag vertreten ist. In der Sache wird auch darauf hingewiesen, daß alle Kreisräte eine so genannte „Ehrenerklärung“ unterzeichnet haben. Die Unterzeichnung der besagten „Ehrenerklärung“ und die nachweisliche „inoffizielle Mitarbeit beim Staatssicherheitsdienst“ sind nicht vereinbar. ! Die Überprüfung aller 61 Mitglieder des Kreistages wurde auf Grund eines gestellten Antrages der NPD-Fraktion mehrheitlich beschlossen und nun ist man fündig geworden und 1 ehemaliger Stasimann aus den Reihen der Fraktion „die Linke“ ist entlarvt worden. So müßte jetzt die Konsequenz sein, daß der Kreistag nun Gesicht zeigt und Herrn Gotthard Scholz auffordert, sein Kreistagsmandat nieder zu legen oder ruhen zu lassen. Der Beweis ist ja jetzt erbracht, daß der Kreistag in der Hinsicht nun nicht mehr als unbelastet gelten kann sondern in vollsten Einklang mit einem ehemaligen Stasimann zusammenarbeitet, ohne die mindesten Konsequenzen zu ziehen. Nachfolgend einige Sachverhalte in Sachen „STASI“, die belegen, daß es in der heutigen Zeit durchaus nicht angebracht ist, diese Thematik einfach zu bagatellisieren.
Grundsätzliches:
Die Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), im Volksmund kurz «Stasi» genannt, leisteten in der 40-jährigen Geschichte der DDR ganze Arbeit. Würde man alle Akten, die jemals von Stasi-Mitarbeitern angelegt worden sind, aneinander reihen, käme man auf eine Strecke von etwa 180 Kilometern. Von den sechs Millionen Dokumenten drehten sich zwei Millionen um Bürger aus dem damaligen Westdeutschland, eine halbe Million handelte von ausländischen Bürgern.
Doch Oppositionelle, Andersdenkende und Kritiker - von der Stasi stets als «feindlich negative Objekte» bezeichnet - wurden nicht nur überwacht. Einige von ihnen bekamen die volle Härte des DDR-Systems zu spüren - hinter Gittern. Bis heute ist unklar, wie viele Menschen zwischen 1945 und 1989, also vom Beginn der Besetzung durch die Sowjetunion bis zum Ende der DDR, tatsächlich aus politischen Gründen inhaftiert waren. Denn die SED-Regierung leugnete stets die Existenz politischer Häftlinge.
Aber es gab politische Häftlinge: Experten sprechen heute von bis zu 300.000 Betroffenen. Verhaftungen erfolgten aus ganz unterschiedlichen Gründen. Unter Strafe standen unter anderem Landesverrat, ungesetzliches Verlassen der DDR, staatsfeindlicher Menschenhandel, staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung, Rowdytum und Zusammenrottung.
Auf dem Papier existierte auch die Todesstrafe in der DDR noch bis 1987. Die letzte Hinrichtung wurde 1981 in Leipzig vollstreckt. Opfer war Werner Teske, ein ehemaliger Mitarbeiter der Stasi. Ihm wurde Spionage vorgeworfen sowie Vorbereitung zur Fahnenflucht.
Sämtliche Strafanstalten der DDR waren ab 1951 dem Ministerium des Innern unterstellt. Dazu gehörten 15 Vollzugsanstalten, Haftarbeitslager und Haftkrankenhäuser. Für politische Häftlinge von «besonderer Bedeutung» waren vor allem das Untersuchungsgefängnis des MfS im Berliner Stadtteil Hohenschönhausen, die Sondervollzugsanstalt Bautzen II und das Frauenzuchthaus «Burg Hoheneck» im erzgebirgischen Stollberg
Stasiverbrechen - die politische Haft in der DDR :
Mitten in einem Berliner Wohnviertel, auf einem am Ende rund 22 Quadratkilometer großen Gelände, versuchten die Stasimitarbeiter mit allen Mitteln, «feindlich negative Objekte zu zersetzen». Das MfS-Untersuchungsgefängnis Hohenschönhausen war hermetisch abgeriegelt und auf keiner Landkarte zu finden. Wer dorthin gebracht wurde, wartete meist monate-, manchmal sogar jahrelang auf seine Verhandlung.
In den Anfangsjahren der DDR wurden in Hohenschönhausen noch körperliche Foltermethoden angewandt. Nachdem die Regierung 1972 die Menschenrechtskonvention unterzeichnete, gingen die Stasi-Mitarbeiter zu subtileren Methoden über.
Die Häftlinge in Höhenschönhausen wußten nur selten, wo sie tatsächlich inhaftiert waren. Zu dieser Orientierungslosigkeit kam die völlige Isolation. Einzelhaft und stundenlange Verhöre sollten die Psyche der Betroffenen zerstören.
Das Martyrium begann schon bei der Ankunft. Neuankömmlinge wurden einer gründlichen Leibesvisitation unterzogen. Völlig nackt mußten sie in einem leeren Raum Kniebeugen machen, während ein Arzt mit Gummihandschuhen sämtliche Körperöffnungen untersuchte. Die eigene Kleidung wurde einbehalten. Stattdessen erhielten die Inhaftierten abgenutzte Armeekleidung.
Während ihrer gesamten Haft hatten die Betroffenen in Hohenschönhausen keinen Kontakt zu anderen Menschen. In der Zelle war man allein. Ging es zu den Verhören, sorgte ein ausgeklügeltes Ampelsystem auf den Fluren dafür, daß niemals mehrere Gefangene gleichzeitig unterwegs waren. Aufgrund des weit verzweigten Abhörsystems galt das Gefängnis auch als das «Haus der 1000 Augen und Ohren». Selbst hinter den Abdeckungen der Gummizellen wurden nach Schließung der Einrichtung Wanzen der Stasi gefunden.
Eine halbe Stunde Freigang wurde jedem Häftling täglich gestattet, doch diese fand stets nur nach Laune der Wärter statt. Wer nach draußen kam, mußte sich in so genannten Tigerkäfigen aufhalten. Sie maßen rund drei mal sechs Meter und waren nach oben hin mit Stacheldraht gesichert. Auch in den Tigerkäfigen waren die Gefangenen allein, doch stets unter dem wachsamen Auge der Stasi.
1990 wurde das Untersuchungsgefängnis geschlossen und dient mittlerweile als Gedenkstätte, um an die Verbrechen der SED-DDR-Regierung gegen die Menschlichkeit zu erinnern.
Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen
Genslerstraße 66 - 13055 Berlin - Telefon: (030) 98 60 82 30
Der größte Lump im ganzen Land :
Der größte Lump im ganzen Land, daß ist der Denunziant”, heißt es im Volksmund. Die Anzeigen von Tatsachen, die strafrechtliche Verfolgung auslösen, ist eine Erscheinung, die in diktatorisch beherrschten Gesellschaften wie Krebs wuchert. Nach der Abriegelung der DDR-Grenzen dominierte der Verrat von Fluchtplänen, was zur massenhaften Verurteilung durch DDR-Gerichte wegen “Republikflucht” oder “Ungesetzlichen Grenzübertritts” führte. Sollte man da nicht meinen, daß die Denunzianten jetzt, nach dem Untergang des verbrecherischen SED-Regimes, zur Rechenschaft gezogen werden? Davon kann jedoch nicht die Rede sein. Wo Stasi-Spitzel als Denunzianten vor Gericht stehen, werden sie laufend freigesprochen. Der Grund für diese Rechtsprechung, die Menschen mit intakter Moral unverständlich erscheinen muß, liegt in der Judikatur des Bundesgerichtshofes (BGH). Dieser steht seit 1994 in ständiger Rechtsprechung auf dem Standpunkt, Denunziationen könnten nur bestraft werden, wenn sich die Richter, die die Denunzierten verurteilt haben, selbst wegen Rechtsbeugung strafbar gemacht haben. Das aber ist laut BGH nur dann der Fall, wenn die Richter nach DDR-Maßstäben unverhältnismäßig hohe Strafen verhängt oder sonst wie willkürlich geurteilt haben. Die Anwendung der Ausreise-Gesetzgebung als solche wird den DDR-Richtern nicht angelastet. Das hat zur Folge, daß nur westdeutsche Stasi-Spitzel bestraft werden können, für die die westdeutschen Wertvorstellungen auch nach BGH-Meinung das Maß gewesen seien. Die ostdeutschen Stasi-Spitzel können dagegen dreist und frech die Gerichtssäle verlassen.
Schon aus den angeführten Gründen und Darlegungen ist es moralisch nicht hinnehmbar, im Kreistag des Burgenlandkreises einen ehemaligen „inoffiziellen Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes“ zu dulden, ohne ihn wenigstens aufzufordern, sein Kreistagsmandat niederzulegen oder ruhen zu lassen.
mit freundlichen Grüßen
Andreas Karl
Vorsitzender der NPD-Fraktion im Kreistag des Burgenlandkreises