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Einwendung gegen die geplante Hähnchenmastanlage in 06647 Tauhardt

Sonntag 6. Juli 2008 von admin


Tauhardt, den 05.07.2008

Einwendung gegen die geplante Umnutzung, Erweiterung und Änderung der bisherigen Rinderstallanlage zu einer Hähnchenmastanlage mit cirka 350 000 Masthähnchenplätzen.

Betreff;

Antrag der Kahlwinkel Agrar KG, Rudolf Breitscheidstraße 32 a, 06647 Kahlwinkel in Bezug der Änderungsgenehmigung nach § 16 BimSchG für Anlage zum Halten von Geflügel in 06647 Billroda/OT-Tauardt Flur 5.

Sehr geehrte Damen und Herren

Hierdurch erheben wir gegen das oben genannte Vorhaben Einwendungen und bitten darum, deshalb dem Vorhaben für die jetzige Planung keine Genehmigung zu erteilen:

1. Die bisherige bestehende Rinderanlage befindet sich nicht im Außenbereich der Ortschaft (Ortslage Tauhardt). Somit kann in dieser Hinsicht auch keine Privilegierung der bestehenden Rinderanlage gegenüber den Interessen der gesamten Bewohner der Ortschaft Tauhardt bestehen. !
Begründung:
Die bestehende Rinderanlage befindet sich im baulichen Zusammenhang mit der vorhandenen Wohnbebauung der Ortschaft Tauhardt. Die Gebäude der Kahlwinkel-Agrar-KG beginnen, ohne das eine Freifläche vorhanden ist, unmittelbar angrenzend an die bestehende Ortsbebauung und liegen an den innerörtlichen Straßen „Am Gutshaus und Hinterhäuser“ an.
Es besteht eindeutig ein zusammenhängendes Ortsbild in der Ortschaft Tauhardt. Auch die denkmalgeschützten Objekte „Alte Windmühle – Wohngrundstück Familie Axthelm (ca. 795 m entfernt)“ und „Gasthof zum kühlen Brunnen – Wohngrundstück Familie Karl (ca. 900 m entfernt)“ gehören mit zum Ortsbild des Ortsteiles Tauhardt innerhalb der Gemeinde Billroda. Besagte Objekte befinden sich als denkmalgeschützte Objekte innerhalb des Landschaftsschutzgebietes. Somit kann auch der Bau (Umnutzung bzw. Erweiterung) einer solchen Anlage nicht rechtens sein und hingenommen werden, da nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes eine solche Anlage in den geplanten Dimensionen grundsätzlich nur im Außenbereich zulässig ist. !!! Den ganzen Beitrag lesen »

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Erklärung bzw. Stellungnahme von A. Karl NPD/FW-Fraktion zu den Vorfällen im Kreistag des BLK !!!

Donnerstag 26. Mai 2005 von admin


An alle Kreistagsabgeordneten des
Burgenlandkreises
Schönburger Straße 41
06618 Naumburg
(incl. ex-SPD-Genosse Landrat Harry Reiche)

Sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte !

Angesichts der Vorkommnisse bei der letzten Kreistagssitzung vom 31. Januar diesen Jahres und der Ereignisse danach, sehe ich mich nun veranlaßt, Ihnen eine Erklärung bzw. Stellungnahme, in Bezug der Ausführungen des Herrn Keller und des Presseartikels im Unstrut-Boten vom 03.02.05 zu überbringen.

Die Vertreter der NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) innerhalb der NPD/FW-Fraktion im Kreistag des Burgenlandkreises wurden am 13. Juni 2004 von mehreren tausend Wählern (ca.8000 Stimmen) in den Kreistag gewählt.
Deren Auftrag nehmen wir hier wahr. !
Den Vertretern der NPD/FW-Fraktion im Kreistag des BLK wurde durch Herrn Keller unter anderem unterstellt, „demokratische Grundrechte“ sowie „Grundrechte für alle (Minderheitenrechte)“ abschaffen zu wollen, wenn wir die Möglichkeit dazu hätten. Solche Ergüsse eines SPD-Kreisrates sind für unsere Fraktion, bestehend aus Nationaldemokraten und Freien Wählern, natürlich nicht hinnehmbar.
Eine rechtlich-juristische Prüfung der Äußerungen des Herrn Keller wurde veranlaßt. Gerade der Vertreter einer Partei(SPD), die sich für ein Verbot der NPD ausspricht und das im Grundgesetz verbriefte Versammlungsrecht einschränken will, sollte sich mit solchen Vorwürfen zurückhalten.
Ebenso merkwürdig war, daß nach der sogenannten persönlichen Erklärung des Herrn Keller bei der Kreistagssitzung am 31.01.05 mir die Gegenrede (Stimmkarte hoch) durch den Vorsitzenden Herrn Beckmann untersagt wurde, obwohl er dies laut bestehender Geschäftsordnung hätte genehmigen müssen.
Zudem entsprach die „persönliche Erklärung“ nicht der Tagesordnung. !

Die etablierten Parteien und deren Vertreter stellen mit ihrem Verhalten die Demokratie in Frage. !

Die NPD hingegen bejaht eine freiheitliche und demokratische Ordnung. !

In § 2 der Satzung heißt es :
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands ist eine politische Partei im Sinne des Art. 21 GG.
Sie bekennt sich zur deutschen und abendländischen Kultur und sie steht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres politischen, geistigen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens. Danach sind die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses unverletzlich.

Es trifft zu, dass in der NPD diskutiert wird, eine neue Verfassung zu schaffen, wie es Artikel 146 des Grundgesetzes ausdrücklich vorsieht („Dieses Grundgesetz…verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“) Das ist entgegen Behauptungen aus Verfassungsschutz-Kreisen nicht verboten und auch nicht verfassungsfeindlich. Denselben Vorschlag machten auch SPD und Grüne. Die Grünen im Bundestag legten beispielsweise 1993 „Vorschläge für eine neue Verfassung“ vor.

Auch eine – nach den Vorstellungen der Befürworter einer neuen Verfassung in der NPD – zu schaffende Verfassung wird freiheitlichen und demokratischen Grundsätzen entsprechen.

Die in letzter Zeit laut gewordenen Vorschläge zur Bekämpfung der NPD lassen allerdings den Schluß zu, daß viele etablierte Politiker die genannten Grundsätze, insbesondere die Chancengleichheit für alle Parteien sowie das Recht auf eine verfassungsmäßige Opposition, nicht sonderlich ernst nehmen. Nicht die NPD ist die Gefahr für Rechtsstaat und Demokratie, sondern diejenigen unter den Etablierten, die zu ihrer Bekämpfung alle Grundsätze über den Haufen werfen wollen. Das Grundgesetz gilt für alle Deutschen in diesem Land und es gilt auch für die NPD und deren Anhänger. Ein Herr Keller und seine Partei müssen erst noch beweisen, daß sie in der Demokratie, die sie so oft bemühen, angekommen sind. Bisher dürften sie unter Demokratie das verstehen, was in der verflossenen DDR darunter verstanden wurde. !!!

DEMOKRATIE lebt vom Wechsel und sie sollte auch nicht für Machterhaltungszwecke mißbraucht werden. Dieser Staat ist auch nicht die Beute etablierter Parteien.
Wir wollen diesen Wechsel, gleich welchen Parteien oder Leuten das paßt oder nicht paßt !

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Karl
Fraktionsvorsitzender
der NPD/FW-Fraktion im Kreistag
des Burgenlandkreises

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