Erklärung außerhalb der Tagesordnung
Montag 25. September 2006 von admin
PRESSEMITTEILUNG bzw. Information an ALLE !!!
Erklärung außerhalb der Tagesordnung wurde zur heutigen Kreistagssitzung durch den stellvertretenden Kreistagsvorsitzenden Keller (SPD) verwehrt. !
Der stellvertretende Kreistagsvorsitzende Keller (SPD) blockierte ebenso alle Anfragen der NPD-Fraktion im Kreistag des Burgenlandkreises in Bezug der Sachverhalte des durch den Landrat hervorgerufenen Verbotes eines NPD-Fußballturnieres, so konnte lediglich durchgesetzt werden, die Thematik des Nichtbeantwortens unserer Fragen auf die Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung am 06.11.2006 zu setzen.
Nachfolgend die Erklärung außerhalb der Tagesordnung, die NICHT verlesen werden durfte. !
25.09.2006
Erklärung außerhalb der Tagesordnung, gemäß § 6 Abs. (2) der GeschO. des Kreistages
An den Kreistagsvorsitzenden zur heutigen Sitzung am 25.09.2006
Nicht beantwortete Fragen durch Landrat Reiche !
Auf der letzten Kreistagssitzung am 17.07.2006 hat der Kreisrat Denis Gratzke an den
Landrat Reiche die Frage gestellt, was er gegen das geplante Fußballturnier in Kretzschau
unternommen hätte. Die Antwort des Landrates ist Ihnen bekannt und auch im Wortptotokoll
vom 27.07.2006 durch die Protokollführerin bestätigt worden. In diesem Zusammenhang stellte die NPD-Fraktion gemäß § 11 der Geschäftsordnung des Kreistages am 15. August 2006 12 Fragen an den Landrat. Bedauerlicherweise hat dieser es abgelehnt, auf die Fragen einzugehen und sie zu beantworten, obwohl er dazu verpflichtet ist. Unzulässigerweise hat der Landrat auf die Geschäftsordnung des Kreistages hingewiesen und mir unterstellt, daß die Fragen polemisch beziehungsweise beleidigend seien und der Selbstdarstellung dienen würden. Allerdings hat er nicht mitgeteilt, was denn an diesen Fragen polemisch oder beleidigend gewesen sein soll. Wenn das der verehrte Herr Reiche so empfunden hat, dann muß ich feststellen, daß besagte Fragen voll ins Schwarze getroffen habe.
Ich stelle fest, daß durch meine Fragen grundsätzliche Dinge des Verfassungsrechtes angesprochen wurden und die gehören selbstverständlich dann in den Kreistag, wenn der oberste Repräsentant des Landkreises sich außerhalb des geltenden Rechtes bewegt. Mit der erfolgreichen Aktion gegen das Fußballturnier hat sich der Landrat außerhalb des geltenden Rechtes begeben, weil von ähnlichen Aktivitäten gegen Freizeitveranstaltungen anderer Parteien nichts bekannt ist und wohl auch nicht bekannt werden wird.
Weiterhin stelle ich fest, daß Herr Reiche Druck auf die Gemeinderatsmitglieder von Kretzschau ausgeübt hat mit dem Ziel, das Turnier zu verhindern. Man kann es bezeichnen wie man will. Zuzugeben, daß Druck ausgeübt wurde, fällt dem Landrat sicherlich schwer und deshalb bevorzugte er auch Formulierungen wie „der Gemeinderat möge sich überlegen - das
Turnier abzusagen“. Die Bitte des Landrates muß aber wohl derart massiv ausgesprochen worden sein, daß der Gemeinderat in Kretzau ganz nach diesem Sinne entschieden hat.
Diese undemokratischen Maßnahmen des Landrates, waren zuviel des Guten. Herr Reiche ist als politischer Beamter in seiner Amtsausübung verpflichtet, politisch neutral und vor allem unabhängig zu bleiben. Privat kann ein Landrat seine Meinung so äußern wie sie ist. Als Landrat aber auf Gemeinderäte zuzugehen und darauf hinzuwirken ist keine Meinungsäußerung mehr sondern eine unzulässige Amtshandlung. Die unzulässige Amtshandlung wird dadurch nicht nur schlimmer sondern auch noch verwerflicher, weil Herr Reiche mit großer Wahrscheinlichkeit nicht gegen Sportveranstaltungen anderer Parteien in ähnlicher Weise vorgehen würde.
In einigen von uns gestellten und vom Landrat unbeantworteten Fragen wurde das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes für die BRD angesprochen. Der Landrat ist auch gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 der Landkreisordnung von Sachsen/Anhalt verpflichtet, sich jederzeit für die freiheitlich, demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der so genannten Landesverfassung einzusetzen. Im Gegensatz zu dieser Verpflichtung hat Landrat Reiche auf alle unsere gestellten Fragen nicht geantwortet. Ich muß aus dieser Verweigerung schlußfolgern, daß der Landrat erhebliche Probleme mit der geltenden Verfassung und dem Grundgesetz dieses Landes hat. Daher möchte ich Herrn Reiche den dringenden Rat geben, sich mit den Gesetzen dieses Landes und mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes auseinanderzusetzen. Der Landrat wird erstaunliche Erkenntnisse daraus ziehen können.
Auf jeden Fall wird dieser grobe Verstoß und das fahrlässige Handeln des Landrates rechtliche Folgen für ihn und sein Amt haben. Ein Landrat, der mit Stasimethoden Gemeinderäte beeinflußt und willkürlich sich nicht in der Lage fühlt, Anfragen und Fragen von Kreisräten zu beantworten, bietet auch keine Gewähr dafür, den Gleichheitsgrundsatz gegenüber von Mandatsträgern sowie allen Bürgerinnen und Bürgern im Burgenlandkreis und Weißenfels zu gewährleisten.
Demokratie, Herr Landrat, heißt auch, daß ein Wechsel der Amts- und Mandatsträger möglich ist. Das muß jede Fraktion in diesem Raum und auch jeder Kreistagsabgeordnete wissen. Wir werden uns als NPD massiv für diesen Wechsel einsetzen.

Andreas Karl
Fraktionsvorsitzender der NPD-Fraktion
im Kreistag des Burgenlandkreises
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