Anfragen der NPD-Fraktion und die Antworten (Kreistagssitzung vom 15.12.2008)
Mittwoch 4. März 2009 von admin
Hier: Herr Karl zum Arbeitsmarkt
• Wieviel Personen im Burgenlandkreis beziehen zu Ihrem Arbeitsendgeld ergänzend Hartz IV von der ARGE?
Antwort:
Im Burgenlandkreis beziehen mit Stand vom 31.12.2008 283 Personen zu ihrem Arbeitsentgelt ergänzend Harz IV.
Hier: Her Karl zur Finanzkrise im Zusammenhang mit der Sparkasse Burgenlandkreis
• Wie hoch sind die transferierten Gelder der Sparkasse Burgenlandkreis bei Goldman Sachs und Merril Lynch ?
• Ist es sicher, dass alle Sparguthaben der Sparkasse abgesichert sind?
• Zu wie viel Prozent sind derzeitig die Sparguthaben gedeckt?
Antwort:
Die Sparkasse Burgenlandkreis und Kreissparkasse Weißenfels haben und hatten weder zu Goldman Sachs noch zu Merril Lynch Gelder transferiert.
Ob die Norddeutsche Landesbank selbst bei Goldman Sachs oder Merill Lynch Beträge angelegt hat, kann pauschal nicht gesagt werden. Dies ist unter Sicherheitsaspekten auch nicht relevant, da sowohl die Norddeutsche Landesbank als auch die US-Banken gegebenenfalls von den jeweiligen Banken-Rettungsschirmen Deutschlands bzw. der USA aufgefangen würden und deren Liquidität gesichert ist.
Die Absicherung der Guthaben auf Giro-, Termingeld-, Spar-, und Sparbriefkonten erfolgt durch den Haftungsverbund der deutschen Sparkassen.
Der Haftungsverbund stellt sicher, dass die angeschlossenen Institute geschützt sind, insbesondere deren Liquidität und Solvenz. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die angeschlossenen Sparkassen alle ihre Verbindlichkeiten erfüllen können. Jedem Einleger können daher bei Fälligkeit seine Ansprüche, insbesondere aus Spar-, Termingeld-, oder Sichteinlagen sowie verbrieften Forderungen, in voller Höhe erfüllt werden.
Darüber hinaus gilt die Garantieerklärung der Bundesregierung für entsprechende Einlagen.
Es besteht für die Kunden der Sparkasse Burgenlandkreis sozusagen ein “doppelter” 100 %iger Schutz der Guthaben auf Giro-, Termingeld-, Spar- und Sparbriefkonten.
Hier: Herr Gratzke zur Freiwilligen Feuerwehr
• Der Lehrgang technische Hilfeleistung, der im Burgenlandkreis angeboten wird, zählt nicht wenn man sich
weiterqualifizieren will. Viele haben keine Zeit den Kurs in Hoyrotsberge zu machen. Kann man das nicht ändern
Antwort:
Die Ausführungsbestimmungen zur Feuerwehr-Dienstvorschrift 2, Punkt 2 (Runderlass des MI vom 01.12.2006, MBl. LSA S. 703) regeln die Zuständigkeit für die Durchführung von Lehrgängen nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) wie folgt:
• Technische Hilfeleistung Stufe 1 für Feuerwehren mit Grundausstattung - zuständig Landkreis
• Technische Hilfeleistung Stufe 1 für Feuerwehren mit Stützpunkt - bzw.
Schwerpunktausstattung - zuständig Land
Unabhängig von diesen Zuständigkeiten wird für eine Weiterqualifizierung der Lehrgang Technische Hilfeleistung, der im Burgenlandkreis angeboten wird, sehr wohl anerkannt und dient als Grundlage für Weiterqualifizierungen. Auch mit der Absolvierung des Lehrganges beim Burgenlandkreis kann eine weitere Qualifizierung erfolgen.
• Ist es richtig, dass die Mitgliedzeit bei der Freiwilligen Feuerwehr bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden kann?
Antwort:
Die Mitgliedszeit bei der Freiwilligen Feuerwehr kann bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt werden. Nach § 14 Abs. 1 SGB IV ist für die Rentenberechnung grundsätzlich das Arbeitsentgelt zugrunde zu legen.
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